Betrieb & Recht CHAktualisiert Oktober 2026

Wirtepatent im Kanton Zürich: braucht es das noch?

Eine Wirteprüfung verlangt Zürich nicht. Ein Patent der Gemeinde braucht ihr trotzdem.

Illustration: Eine Wirtin steht vor ihrem Lokal am See, an der Tür hängt eine leere Tafel
Kurz beantwortet

Einen Fähigkeitsausweis verlangt der Kanton Zürich nicht. Wer Gäste vor Ort bewirtet, braucht aber ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft, oft Gastwirtschaftspatent genannt. Es erteilt die Gemeinde, und es setzt Handlungsfähigkeit voraus, keine Prüfung (Gastgewerbegesetz, §§ 2, 5 und 7).

Patent ohne Prüfung

Das Gastgewerbegesetz von 1996 kennt eine Patentpflicht für Gastwirtschaften, aber keinen Fähigkeitsausweis. Das Patent gilt für eine bestimmte Person und einen bestimmten Ort. Verweigert wird es, wenn die Person offensichtlich keine Gewähr für eine einwandfreie Führung bietet, namentlich nach wiederholten schweren Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Gastgewerbe in den letzten fünf Jahren.

Auf einen Blick
Zuständig
Die Gemeinde erteilt und entzieht das Patent (§ 5); Aufsicht hat die Volkswirtschaftsdirektion
Unterlagen
Ausweis über die Handlungsfähigkeit, Auszug aus dem Zentralstrafregister, Angabe zum Ausschank gebrannter Wasser
Ausnahmen
Pensionen bis zehn Gäste, alkoholfreie Kleinbetriebe bis 10 Plätze, gemeinnützige alkoholfreie Gelegenheitswirtschaften (§ 3)
Abgabe
Für gebrannte Wasser CHF 200 bis 8'000 je vier Jahre, je nach Jahresmenge (§ 35)

Quellen: Gastwirtschaftspatent, Kanton Zürich, Stand Januar 2024, und Gastgewerbegesetz (LS 935.11) mit Verordnung (LS 935.12) im Auszug der Gemeinde Horgen; geöffnet am 23. Oktober 2026.

So kommt ihr zum Patent

Das Gesuch geht an die Gemeinde, in der Stadt Zürich an die Gewerbebewilligungen. Vor der Erteilung prüfen Lebensmittelkontrolle und Feuerpolizei das Lokal; reicht das vollständige Gesuch darum mindestens vier Wochen vor der Eröffnung ein. Was dazugehört, steht im Merkblatt zum Patent.

Ein Patent wird mit oder ohne Alkoholausschank erteilt (§ 11). Wer keine Prüfung ablegen muss, kennt die Regeln trotzdem besser: Lebensmittelrecht, Deklaration und Personalrecht gelten in Zürich genauso.

Häufige Fragen

Braucht man in Zürich ein Wirtepatent?

Eine Wirteprüfung oder einen Fähigkeitsausweis verlangt der Kanton Zürich nicht. Für eine Gastwirtschaft braucht ihr aber ein Patent der Gemeinde; Voraussetzung ist die Handlungsfähigkeit, und es wird verweigert, wenn keine Gewähr für eine einwandfreie Führung besteht.

Wer erteilt in Zürich das Gastwirtschaftspatent?

Die Gemeinde, in der das Lokal liegt. Sie erteilt und entzieht die Patente; die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons hat die Aufsicht.

Was kostet das Patent in Zürich?

Die Gebühr legt die Gemeinde fest. Wer gebrannte Wasser ausschenkt, zahlt zusätzlich eine Abgabe von CHF 200 bis 8'000 je vier Jahre, abhängig von der Jahresmenge.

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