Was Bern verlangt
Die verantwortliche Person leitet den ganzen Betrieb persönlich und in eigener Verantwortung und verfügt über den Fähigkeitsausweis oder eine anerkannte Ausbildung. Ist sie länger als einen Monat abwesend, braucht es eine Stellvertretung, die der Bewilligungsbehörde gemeldet wird (Art. 22).
- Bewilligung
- Betriebsbewilligung beim zuständigen Regierungsstatthalteramt; im Kanton gibt es zehn
- Ausweis
- Gastgewerblicher Fähigkeitsausweis oder andere anerkannte Ausbildung (Art. 19 und 20)
- Kurs und Prüfung
- Führen die Berufsverbände durch; der Kanton anerkennt ihre Abschlüsse (Art. 20)
- Gebühren
- Prüfung beim Kursanbieter, Bewilligung beim Regierungsstatthalteramt erfragen
Quellen: Gastgewerbegesetz Bern, gelesen in der Fassung vom 1. Mai 2019, und Regierungsstatthalterämter, Betriebsbewilligung, Stand September 2026; geöffnet am 23. Oktober 2026.
So kommt ihr zur Bewilligung
Das Gesuch geht an das Regierungsstatthalteramt eures Verwaltungskreises. Dazu gehören ein Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist, die Getränkekarte, eine Kopie des Fähigkeitsausweises und allfällige bestehende Betriebsbewilligungen. Wer den Ausweis noch nicht hat, legt die Anmeldebestätigung für Ausbildungsmodule und Prüfung bei.
Für alle Bewilligungen ausser E, den Lokalen für nicht öffentliche Veranstaltungen, gehören auch die Unterlagen zur Selbstkontrolle ans Kantonale Laboratorium dazu. Die Bewilligung gilt für ein bestimmtes Grundstück (Art. 6); welche Kategorie euer Lokal braucht, klärt das Amt.
