Betrieb & Recht CHAktualisiert Oktober 2026

Wirtepatent im Kanton Bern: was ihr braucht

Bern verlangt den Fähigkeitsausweis von der Person, die den Betrieb führt. Die Bewilligung gibt das Regierungsstatthalteramt.

Illustration: Eine Wirtin steht vor ihrem Lokal am See, an der Tür hängt eine leere Tafel
Kurz beantwortet

Ja. Im Kanton Bern führt jeden Gastgewerbebetrieb eine verantwortliche Person, die einen gastgewerblichen Fähigkeitsausweis oder eine andere anerkannte Ausbildung hat (Gastgewerbegesetz, Art. 19). Kurse und Prüfungen führen die Berufsverbände durch. Die Betriebsbewilligung beantragt ihr beim zuständigen der zehn Regierungsstatthalterämter.

Was Bern verlangt

Die verantwortliche Person leitet den ganzen Betrieb persönlich und in eigener Verantwortung und verfügt über den Fähigkeitsausweis oder eine anerkannte Ausbildung. Ist sie länger als einen Monat abwesend, braucht es eine Stellvertretung, die der Bewilligungsbehörde gemeldet wird (Art. 22).

Auf einen Blick
Bewilligung
Betriebsbewilligung beim zuständigen Regierungsstatthalteramt; im Kanton gibt es zehn
Ausweis
Gastgewerblicher Fähigkeitsausweis oder andere anerkannte Ausbildung (Art. 19 und 20)
Kurs und Prüfung
Führen die Berufsverbände durch; der Kanton anerkennt ihre Abschlüsse (Art. 20)
Gebühren
Prüfung beim Kursanbieter, Bewilligung beim Regierungsstatthalteramt erfragen

Quellen: Gastgewerbegesetz Bern, gelesen in der Fassung vom 1. Mai 2019, und Regierungsstatthalterämter, Betriebsbewilligung, Stand September 2026; geöffnet am 23. Oktober 2026.

So kommt ihr zur Bewilligung

Das Gesuch geht an das Regierungsstatthalteramt eures Verwaltungskreises. Dazu gehören ein Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist, die Getränkekarte, eine Kopie des Fähigkeitsausweises und allfällige bestehende Betriebsbewilligungen. Wer den Ausweis noch nicht hat, legt die Anmeldebestätigung für Ausbildungsmodule und Prüfung bei.

Für alle Bewilligungen ausser E, den Lokalen für nicht öffentliche Veranstaltungen, gehören auch die Unterlagen zur Selbstkontrolle ans Kantonale Laboratorium dazu. Die Bewilligung gilt für ein bestimmtes Grundstück (Art. 6); welche Kategorie euer Lokal braucht, klärt das Amt.

Häufige Fragen

Braucht man im Kanton Bern ein Wirtepatent?

Ja. Die verantwortliche Person eines Gastgewerbebetriebs braucht einen gastgewerblichen Fähigkeitsausweis oder eine andere anerkannte Ausbildung (Gastgewerbegesetz, Art. 19). Kurse und Prüfungen bieten die Berufsverbände an, der Kanton anerkennt ihre Abschlüsse.

Wo beantrage ich in Bern die Betriebsbewilligung?

Beim Regierungsstatthalteramt, das für euren Verwaltungskreis zuständig ist; im Kanton gibt es zehn. Mit dem Gesuch reicht ihr einen Strafregisterauszug, die Getränkekarte und den Fähigkeitsausweis ein.

Kann ich das Gesuch stellen, bevor ich die Prüfung bestanden habe?

Ja. Das Regierungsstatthalteramt nimmt statt der Kopie des Fähigkeitsausweises auch die Anmeldebestätigung für Ausbildungsmodule und Prüfungsdaten entgegen.

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