Was der Aargau verlangt
Ausnahmen gibt es nur für kleine Betriebe, die alle drei Bedingungen erfüllen: höchstens 25 m² Gastfläche, 16 Sitzplätze ohne Stehplätze oder 20 Stunden Öffnungszeit pro Woche; höchstens drei vergorene alkoholische Getränke und keine Spirituosen; selbst hergestellte Speisen nur am Tag der Herstellung (Gastgewerbeverordnung, § 3).
- Zuständig
- Gemeinde für den Betrieb, Ausnahmen und Öffnungszeiten; Kanton für Wirtefachprüfung und Anerkennung
- Prüfung
- Vier Fächer schriftlich, je 90 Minuten, abgenommen von der Wirteprüfungskommission
- Gebühr
- CHF 120 je Fach, CHF 480 für alle vier
- Praxis
- Mindestens sechs Monate in einem Gastro- oder ähnlichen Betrieb, Nachweis innert drei Jahren
Quellen: Wirtefachprüfung, Stand April 2026, und Gastgewerberecht, Stand September 2025, beide Kanton Aargau; geöffnet am 23. Oktober 2026.
Melden und anmelden
Meldet die Wirtetätigkeit mindestens 30 Tage vor der Eröffnung bei der Gemeinde und beim Amt für Verbraucherschutz; für Einzelanlässe gelten 10 Tage.
Die Prüfung findet 2026 am 27. Februar, 24. April, 19. Juni, 18. September und 20. November statt. Ein Kurs ist freiwillig; ihr könnt euch selbst vorbereiten oder einen Kurs besuchen, etwa bei GastroAargau.
Spirituosen und Preise
Ohne Fähigkeitsausweis sind Spirituosen in jeder Form verboten, auch Mischgetränke unter 15 Volumenprozent, die Spirituosen enthalten. Mindestens zwei alkoholfreie Getränke müssen in gleicher Menge günstiger sein als das günstigste alkoholische (Gastgewerbegesetz, § 5).
