Betrieb & Recht CHAktualisiert Oktober 2026

Wirtepatent im Kanton Aargau: Prüfung, Kosten, Ausnahmen

Der Aargau verlangt den Fähigkeitsausweis für jeden Betrieb, der vor Ort bewirtet. Erworben wird er über die kantonale Wirtefachprüfung.

Illustration: Eine Wirtin steht vor ihrem Lokal am See, an der Tür hängt eine leere Tafel
Kurz beantwortet

Ja. Wer im Aargau einen Betrieb führt, in dem Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, braucht den kantonalen Fähigkeitsausweis oder einen anerkannten gleichwertigen Abschluss (Gastgewerbegesetz, § 2). Erworben wird er über die Wirtefachprüfung des Kantons mit vier Fächern für CHF 480. Über den Betrieb selbst entscheidet die Gemeinde.

Was der Aargau verlangt

Ausnahmen gibt es nur für kleine Betriebe, die alle drei Bedingungen erfüllen: höchstens 25 m² Gastfläche, 16 Sitzplätze ohne Stehplätze oder 20 Stunden Öffnungszeit pro Woche; höchstens drei vergorene alkoholische Getränke und keine Spirituosen; selbst hergestellte Speisen nur am Tag der Herstellung (Gastgewerbeverordnung, § 3).

Auf einen Blick
Zuständig
Gemeinde für den Betrieb, Ausnahmen und Öffnungszeiten; Kanton für Wirtefachprüfung und Anerkennung
Prüfung
Vier Fächer schriftlich, je 90 Minuten, abgenommen von der Wirteprüfungskommission
Gebühr
CHF 120 je Fach, CHF 480 für alle vier
Praxis
Mindestens sechs Monate in einem Gastro- oder ähnlichen Betrieb, Nachweis innert drei Jahren

Quellen: Wirtefachprüfung, Stand April 2026, und Gastgewerberecht, Stand September 2025, beide Kanton Aargau; geöffnet am 23. Oktober 2026.

Melden und anmelden

Meldet die Wirtetätigkeit mindestens 30 Tage vor der Eröffnung bei der Gemeinde und beim Amt für Verbraucherschutz; für Einzelanlässe gelten 10 Tage.

Die Prüfung findet 2026 am 27. Februar, 24. April, 19. Juni, 18. September und 20. November statt. Ein Kurs ist freiwillig; ihr könnt euch selbst vorbereiten oder einen Kurs besuchen, etwa bei GastroAargau.

Spirituosen und Preise

Ohne Fähigkeitsausweis sind Spirituosen in jeder Form verboten, auch Mischgetränke unter 15 Volumenprozent, die Spirituosen enthalten. Mindestens zwei alkoholfreie Getränke müssen in gleicher Menge günstiger sein als das günstigste alkoholische (Gastgewerbegesetz, § 5).

Häufige Fragen

Braucht man im Aargau ein Wirtepatent?

Ja. Wer einen Betrieb führt, in dem Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, braucht den Fähigkeitsausweis des Kantons Aargau oder einen vom Kanton anerkannten gleichwertigen Abschluss.

Was kostet die Wirtefachprüfung im Aargau?

CHF 120 je Fach, also CHF 480 für alle vier Fächer: Gastgewerberecht, Lebensmittelrecht, Personalrecht sowie Buchhaltung und Steuern. Ein Kurs ist freiwillig und kostet beim Anbieter separat.

Gibt es im Aargau Ausnahmen ohne Fähigkeitsausweis?

Ja, für kleine Betriebe, die drei Bedingungen zugleich erfüllen: kleine Gastfläche, wenige Sitzplätze oder kurze Öffnungszeit; höchstens drei vergorene alkoholische Getränke und keine Spirituosen; selbst hergestellte Speisen nur am Tag der Herstellung.

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