Betrieb & Recht CHAktualisiert Oktober 2026

Wirtepatent im Kanton Luzern: Prüfung und Bewilligung

Luzern nennt es nicht Wirtepatent, verlangt aber einen Nachweis der Kenntnisse. Meist ist das die staatliche Prüfung.

Illustration: Eine Wirtin steht vor ihrem Lokal am See, an der Tür hängt eine leere Tafel
Kurz beantwortet

Ja, in der Sache. Das Luzerner Gastgewerbegesetz verlangt den Nachweis ausreichender Kenntnisse in Gastgewerbe-, Lebensmittel-, Suchtpräventions-, Arbeits- und Ausländer-, Sozialversicherungs- und Brandschutzrecht (§ 10). Erbracht wird er meist mit der staatlichen Prüfung, die CHF 350 kostet. Die Bewilligung erteilt die Luzerner Polizei.

Was Luzern verlangt

Wer eine Bewilligung beantragt, muss handlungsfähig sein, Gewähr für eine einwandfreie Führung bieten (§ 9) und die Kenntnisse nachweisen (§ 10). Den Nachweis erbringt ihr mit der staatlichen Prüfung, dem Abschlusszeugnis einer gastgewerblichen Fachschule oder einem Ausweis eines anderen Kantons (§ 11). Für Einzelanlässe und Verpflegungsstände kann auf Gesuch darauf verzichtet werden.

Auf einen Blick
Bewilligung
Luzerner Polizei (Gastgewerbeverordnung, § 1)
Prüfung
Prüfungskommission des Regierungsrats; je Fach höchstens 30 Minuten, schriftlich oder mündlich
Bestanden
In jedem Fach mindestens Note 4; ein oder zwei Fächer darunter führen zur Nachprüfung
Gebühr
CHF 350 mit der Anmeldung, Nachprüfung CHF 100 je Fach

Quellen: Gastgewerbegesetz Luzern (SRL 980), Fassung mit Änderungen bis 2010, und Gastgewerbeverordnung (SRL 981), Stand 1. Juli 2018; geöffnet am 23. Oktober 2026. Den aktuellen Stand bestätigt die Luzerner Polizei.

Anmeldung und Prüfung

Die Anmeldung reicht ihr mindestens sechs Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Luzerner Polizei ein. Den Stoff legt die Prüfungskommission fest; vorbereitende Kurse bieten private Anbieter an, etwa GastroLuzern.

Wer in einem oder zwei Fächern unter 4 bleibt, legt dort eine Nachprüfung ab; ab drei Fächern wiederholt ihr die ganze Prüfung. Insgesamt sind zwei Wiederholungen möglich.

Häufige Fragen

Braucht man in Luzern ein Wirtepatent?

Das Gesetz spricht nicht vom Wirtepatent, verlangt aber für eine Bewilligung im Gastgewerbe den Nachweis ausreichender Kenntnisse im öffentlichen Recht. Meist erbringt ihr ihn mit der staatlichen Prüfung.

Was kostet die Wirteprüfung in Luzern?

CHF 350, zahlbar mit der Anmeldung. Eine Nachprüfung kostet CHF 100 je Fach.

Wer erteilt in Luzern die Bewilligung?

Die Luzerner Polizei. Die Gemeinde wirkt mit, etwa bei Baugesuchen und bei dauernden Ausnahmen von der Schliessungsstunde.

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