Was Luzern verlangt
Wer eine Bewilligung beantragt, muss handlungsfähig sein, Gewähr für eine einwandfreie Führung bieten (§ 9) und die Kenntnisse nachweisen (§ 10). Den Nachweis erbringt ihr mit der staatlichen Prüfung, dem Abschlusszeugnis einer gastgewerblichen Fachschule oder einem Ausweis eines anderen Kantons (§ 11). Für Einzelanlässe und Verpflegungsstände kann auf Gesuch darauf verzichtet werden.
- Bewilligung
- Luzerner Polizei (Gastgewerbeverordnung, § 1)
- Prüfung
- Prüfungskommission des Regierungsrats; je Fach höchstens 30 Minuten, schriftlich oder mündlich
- Bestanden
- In jedem Fach mindestens Note 4; ein oder zwei Fächer darunter führen zur Nachprüfung
- Gebühr
- CHF 350 mit der Anmeldung, Nachprüfung CHF 100 je Fach
Quellen: Gastgewerbegesetz Luzern (SRL 980), Fassung mit Änderungen bis 2010, und Gastgewerbeverordnung (SRL 981), Stand 1. Juli 2018; geöffnet am 23. Oktober 2026. Den aktuellen Stand bestätigt die Luzerner Polizei.
Anmeldung und Prüfung
Die Anmeldung reicht ihr mindestens sechs Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Luzerner Polizei ein. Den Stoff legt die Prüfungskommission fest; vorbereitende Kurse bieten private Anbieter an, etwa GastroLuzern.
Wer in einem oder zwei Fächern unter 4 bleibt, legt dort eine Nachprüfung ab; ab drei Fächern wiederholt ihr die ganze Prüfung. Insgesamt sind zwei Wiederholungen möglich.
