L-GAV einfach erklärt
Kurzantwort
Der L-GAV ist der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Schweizer Gastgewerbes. Er ist allgemeinverbindlich erklärt und gilt damit grundsätzlich für alle gastgewerblichen Betriebe und ihre Mitarbeitenden — auch ohne Verbandsmitgliedschaft. Geregelt sind unter anderem Mindestlöhne, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, fünf Wochen Ferien, der 13. Monatslohn sowie Ruhetage, Pausen und Lohnfortzahlung.
Was ist der L-GAV?
«L-GAV» steht für Landes-Gesamtarbeitsvertrag. Er ist der Branchenvertrag des Schweizer Gastgewerbes und legt die Mindestbedingungen für Anstellungen fest — von der Entlöhnung über die Arbeitszeit bis zu Ferien und Lohnfortzahlung. Anders als ein Firmenreglement wird er zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt: den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften.
Entscheidend ist seine Allgemeinverbindlichkeit. Weil der Bund den Vertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat, gilt er nicht nur für Verbandsmitglieder, sondern für die Branche als Ganzes. Ein Arbeitsvertrag, der schlechtere Bedingungen vorsieht als der L-GAV, ist in diesem Punkt unwirksam — die bessere Regelung setzt sich durch.
Für wen gilt er?
Grundsätzlich für gastgewerbliche Betriebe in der Schweiz und ihre Mitarbeitenden — Restaurants, Cafés, Bars und Hotelbetriebe. Der Vertrag selbst regelt Geltungsbereich und Ausnahmen in seinen ersten beiden Artikeln; es gibt Personengruppen und Betriebsformen, die ausgenommen sind. Wer wissen muss, ob der eigene Betrieb oder eine bestimmte Anstellung darunterfällt, prüft das im Vertragstext oder holt eine Auskunft beim Verband ein.
Die Eckwerte auf einen Blick
- Wöchentliche Arbeitszeit
- 42 Stunden im Durchschnitt · 43,5 Stunden in Saisonbetrieben · 45 Stunden in Kleinbetrieben. Massgebend ist der Durchschnitt über den Ausgleichszeitraum, nicht die einzelne Woche.
- Ferien
- Fünf Wochen pro Jahr.
- 13. Monatslohn
- Vorgesehen; bei Stundenlohn üblicherweise als Zuschlag von rund 8,33 % abgegolten.
- Mindestlöhne 2026
- Gestuft nach Qualifikation, von Klasse Ia (ohne Berufslehre) bis Klasse IV (mit Berufsprüfung) — die Spanne liegt 2026 bei rund CHF 3'713 bis CHF 5'293 pro Monat.
Stand: August 2026. Verbindlich ist der Vertragstext auf l-gav.ch samt der jährlichen Mindestlohn-Tabelle — nicht dieser Artikel. Die Ansätze werden jährlich angepasst.
Was er regelt
Der Vertrag ist nach Themen gegliedert. Für den Alltag im Betrieb lassen sich die Bestimmungen in drei Bereiche fassen:
Gestufte Mindestlöhne nach Qualifikation, 13. Monatslohn, Regeln zu Abzügen und Auszahlung. Bei Stundenlohn werden Ferien, Feiertage und der 13. üblicherweise als Zuschläge abgegolten.
Durchschnittliche Wochenarbeitszeit, Überstunden, Ruhetage, Pausen und Ferien. Massgebend ist der Durchschnitt über den Ausgleichszeitraum — nicht die einzelne Woche.
Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschaft, Unfallversicherung und bezahlte Absenzen. Dazu Bildungsurlaub und eigene Mindestlöhne für Lernende.
Was das im Betrieb heisst
Der L-GAV macht Personal zu einer verlässlich kalkulierbaren, aber auch teuren Grösse. Fünf Wochen Ferien, der 13. Monatslohn und die Zuschläge bei Stundenlohn gehören zur Rechnung dazu — wer nur den Stundenansatz betrachtet, unterschätzt die tatsächlichen Personalkosten deutlich.
Die zweite Folge betrifft die Planung. Weil die Wochenarbeitszeit ein Durchschnitt über einen Ausgleichszeitraum ist, darf die Hochsaison intensiver sein — aber sie muss ausgeglichen werden. Das verlangt eine saubere Arbeitszeiterfassung, denn ohne belegte Stunden lässt sich weder der Ausgleich noch die Einhaltung zeigen.
„Der L-GAV setzt den Rahmen für die Stunden, die ein Betrieb einkauft. Wie viele davon in Wege statt in Gäste fliessen, entscheidet der Betrieb selbst.“