Wissen · Betrieb & Recht CH

Gastro-Recht Schweiz, kurz erklärt.

Bewilligung, Personal, Hygiene und Ausschank: was das Recht von eurem Betrieb verlangt. Jeder Ratgeber nennt seine Quelle und seinen Stand.

Kurz beantwortet

Vieles im Schweizer Gastrorecht ist kantonal: Ob ihr ein Wirtepatent braucht, regelt das kantonale Gastgewerbegesetz, und eine Betriebsbewilligung verlangen fast alle Kantone. Für das Personal gilt schweizweit der L-GAV, für Küche und Karte das Lebensmittelrecht des Bundes mit Selbstkontrolle und Deklaration. Die Ratgeber hier ordnen diese Felder.

Bewilligung und Gründung

Was es braucht, bevor ihr eröffnet: Patent, Betriebsbewilligung und Betriebe auf Zeit.

Personal und Lohn

Was der Gesamtarbeitsvertrag für Arbeitszeit, Ferien und Lohn festlegt.

Hygiene und Deklaration

Selbstkontrolle in der Küche und Pflichtangaben auf der Karte.

Gäste und Ausschank

Was am Tisch und an der Bar gilt.
  • Betrieb & RechtbaldHahnenwasser im RestaurantOb ihr es verrechnen dürft, und wie es auf die Karte gehört.
  • Betrieb & RechtbaldRauchverbot und Jugendschutz beim AusschankWas an der Bar und auf der Terrasse gilt.

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