Wissen · Betrieb & Recht CH
Gastro-Recht Schweiz, kurz erklärt.
Bewilligung, Personal, Hygiene und Ausschank: was das Recht von eurem Betrieb verlangt. Jeder Ratgeber nennt seine Quelle und seinen Stand.
Kurz beantwortet
Vieles im Schweizer Gastrorecht ist kantonal: Ob ihr ein Wirtepatent braucht, regelt das kantonale Gastgewerbegesetz, und eine Betriebsbewilligung verlangen fast alle Kantone. Für das Personal gilt schweizweit der L-GAV, für Küche und Karte das Lebensmittelrecht des Bundes mit Selbstkontrolle und Deklaration. Die Ratgeber hier ordnen diese Felder.
Bewilligung und Gründung
Was es braucht, bevor ihr eröffnet: Patent, Betriebsbewilligung und Betriebe auf Zeit.Personal und Lohn
Was der Gesamtarbeitsvertrag für Arbeitszeit, Ferien und Lohn festlegt.Hygiene und Deklaration
Selbstkontrolle in der Küche und Pflichtangaben auf der Karte.Gäste und Ausschank
Was am Tisch und an der Bar gilt.Mit der gratis Karte anfangen. In rund 20 Minuten.
Karte einrichten, QR drucken, aufhängen. Dauerhaft gratis, ohne Zahlungsdaten. Sollen Gäste auch selbst bestellen, testet ihr die bezahlten Pläne 3 Monate.



