Was heisst Allergenkennzeichnung?
Allergenkennzeichnung bedeutet, dass ein Gastbetrieb die enthaltenen Hauptallergene je Speise und Getränk ausweist, damit Gäste mit einer Unverträglichkeit vor der Bestellung wissen, was drin ist. In der Schweiz sind, wie in der EU, 14 Allergene kennzeichnungspflichtig; die Angabe kann schriftlich, digital oder auf Nachfrage erfolgen.
«Digital deklarieren» heisst, diese Angabe nicht auf einem separaten Zettel oder nur mündlich zu führen, sondern direkt in der Speisekarte zu hinterlegen. Je Gericht ist gespeichert, welche der 14 Allergene es enthält. Die Information wandert so mit der Karte mit und steht dem Gast dort zur Verfügung, wo er ohnehin bestellt.
- Kennzeichnungspflichtig
- 14 Hauptallergene, in der Schweiz dieselben wie in der EU. Die Liste ist die des Gesetzgebers.
- Wege der Angabe
- Schriftlich auf der Karte, digital oder auf Nachfrage. Massgebend ist, dass die Angabe vor der Bestellung zugänglich ist.
- Mündliche Auskunft
- Zulässig, wenn die Karte schriftlich darauf hinweist. Die digitale Angabe ersetzt die persönliche Beratung nicht, sie entlastet sie.
- Verantwortung
- Beim Betrieb, gedruckt wie digital. Das System stellt die Angaben strukturiert dar, es prüft sie nicht.
Stand: Juli 2026. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die geltende Schweizer Lebensmittelgesetzgebung.
Die 14 Hauptallergene im Überblick
Diese 14 Gruppen sind kennzeichnungspflichtig. In der digitalen Karte werden sie je Gericht als feste Auswahl gesetzt, damit keine vergessen geht:
- Glutenhaltiges GetreideWeizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel und daraus hergestellte Erzeugnisse.
- KrebstiereGarnelen, Krevetten, Krebse, Hummer und Erzeugnisse daraus.
- EierHühner- und andere Eier sowie Erzeugnisse daraus.
- FischeFisch und Erzeugnisse daraus.
- ErdnüsseErdnüsse und Erzeugnisse daraus.
- SojaSojabohnen und Erzeugnisse daraus.
- MilchMilch und Milcherzeugnisse, einschliesslich Laktose.
- SchalenfrüchteMandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashew, Pistazien und weitere Nüsse.
- SellerieSellerie und Erzeugnisse daraus.
- SenfSenf und Erzeugnisse daraus.
- SesamSesamsamen und Erzeugnisse daraus.
- Schwefeldioxid und SulfiteAb 10 mg/kg bzw. 10 mg/l, oft in Trockenfrüchten oder Wein.
- LupinenLupinen und Erzeugnisse daraus.
- WeichtiereMuscheln, Schnecken, Tintenfisch und Erzeugnisse daraus.
Diese Übersicht dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die geltende Schweizer Lebensmittelgesetzgebung; die korrekte Zuordnung je Rezept verantwortet der Betrieb.
Wie die Angabe digital zum Gast kommt
In der Menüpflege wird je Artikel einmal hinterlegt, welche Allergene er enthält. Auf der QR-Karte kann der Gast die Angabe dann selbst nachlesen, bevor er bestellt. Die Grundinformation steht bei jedem Tisch, ohne dass das Team sie mündlich wiederholt. Ändert sich ein Rezept, wird die Kennzeichnung an einer Stelle angepasst und ist überall gültig.
Die digitale Karte ersetzt die persönliche Beratung nicht, entlastet sie aber: Standardauskünfte stehen schon vor der Bestellung, das Team bleibt für Rückfragen frei.
«Einmal je Gericht gepflegt, bei jedem Gast sichtbar: Die Allergen-Angabe steht dort, wo bestellt wird, nicht auf einem Zettel in der Schublade.»
